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   KG, 11.09.2007 - Not 7/07, Not 8/07   

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KG, 11.09.2007 - Not 7/07, Not 8/07 (https://dejure.org/2007,20302)
KG, Entscheidung vom 11.09.2007 - Not 7/07, Not 8/07 (https://dejure.org/2007,20302)
KG, Entscheidung vom 11. September 2007 - Not 7/07, Not 8/07 (https://dejure.org/2007,20302)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrangigkeit der Übertragung einer ausgeschriebenen Notarstelle an einen in einem früheren Besetzungsverfahrung zu Unrecht zurückgewiesenen Bewerber; Bestimmung geeigneter Bewerber i.R.d. Ausschreibung bzw. Besetzung von Notarstellen; Statthafter Verfahrensgegenstand im ...

  • Wolters Kluwer

    Vorrangigkeit der Übertragung einer ausgeschriebenen Notarstelle an einen in einem früheren Besetzungsverfahrung zu Unrecht zurückgewiesenen Bewerber; Bestimmung geeigneter Bewerber i.R.d. Ausschreibung bzw. Besetzung von Notarstellen; Statthafter Verfahrensgegenstand im ...

  • Judicialis

    BNotO § 4; ; BNotO § 6 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4; BNotO § 6b
    Vorrangige Berücksichtigung eines bereits früher abgewiesenen Notarbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 30/01

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages nach anderweitiger Besetzung

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Sodann stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8. Juli 2002 (NotZ 30/01) fest, dass der Bescheid der Präsidentin des Kammergerichts vom 30. Oktober 1997 rechtswidrig gewesen sei.

    Diese hätte eine Besetzung der Stelle verhindern können, da in dem damaligen Besetzungsverfahren der letzte Notar erst im Jahr 2000 bestellt worden ist (Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 17.1.2002 - NotZ 30/01).

    Zum einen ist die Frage, wie der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98 u.a.) festgestellte Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG hätte vermieden werden können, weder in dieser Entscheidung noch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2002 (NotZ 30/01) beantwortet worden.

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 7/98

    Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz - Zulassung von Notaren

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Diese Entscheidung wurde ebenso wie die sie bestätigenden Beschlüsse des Senats (Not 21 und 31/97) sowie des Bundesgerichtshofs (NotZ 7/98) mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2. Kammer des Ersten Senats - vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98) aufgehoben.

    Der Schriftsatz vom 7. April 1998 an den Bundesgerichtshof (NotZ 7/98) enthielt eine Zusage sogar nur bis zu einer Entscheidung über die begehrte einstweilige Anordnung.

    Dies war u.a. Gegenstand des Schriftsatzes der Antragsgegnerin vom 17. Januar 2002 in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (NotZ 7/98).

  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1740/98

    Diplom-Juristen können auch in West-Berlin Notare werden

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Diese Entscheidung wurde ebenso wie die sie bestätigenden Beschlüsse des Senats (Not 21 und 31/97) sowie des Bundesgerichtshofs (NotZ 7/98) mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2. Kammer des Ersten Senats - vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98) aufgehoben.

    Zum einen ist die Frage, wie der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 26. September 2001 (1 BvR 1740/98 u.a.) festgestellte Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG hätte vermieden werden können, weder in dieser Entscheidung noch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2002 (NotZ 30/01) beantwortet worden.

  • BGH, 10.08.2004 - NotZ 28/03

    Anfechtung der Ernennung eines Mitbewerbers zum Notar bei Nichtbeachtung einer

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Eine "zusätzliche" Bestellung ist nicht möglich (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2004, 1700 m.w.N.).

    Mit der Besetzung dieser Stellen war die durch die Ausschreibung eingeleitete Stellenbesetzung - wie im Beamtenrecht (z.B. BVerwG NVwZ 1989, 158) - beendet (std. Rspr. des BGH, z.B. NJW-RR 2004, 1700).

  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 40/05

    Anfechtbarkeit des Abbruchs der Ausschreibung einer Notarstelle

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. Beschluss vom 20. März 2006, NotZ 40/05, ZNotP 2006, 271), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, sind Feststellungsanträge im Verfahren nach § 111 BNotO grundsätzlich unstatthaft.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Es kann offen bleiben, ob - wie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beamtenrecht (NJW 2004, 870) - auch ein zu Unrecht abgelehnter Notarbewerber seine Bestellung trotz zwischenzeitlicher Besetzung der Stelle erreichen kann, wenn die Verwaltung eine dies untersagende einstweilige Anordnung nicht beachtet hat.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Mit der Besetzung dieser Stellen war die durch die Ausschreibung eingeleitete Stellenbesetzung - wie im Beamtenrecht (z.B. BVerwG NVwZ 1989, 158) - beendet (std. Rspr. des BGH, z.B. NJW-RR 2004, 1700).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Die Antragsgegnerin hat den Beurteilungsspielraum, der ihr bei der Festlegung der das Maß der Eignung bestimmenden Merkmale und bei deren Gewichtung zusteht (BGH DNotZ 1994, 318 = NJW 1994, 1874), mit den in Nr. 12 der Allgemeinen Verfügung über die Angelegenheiten der Notare (AVNot) vom 22.4.1996 (ABl. Seite 1741), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 30.11.2004 (ABl. Seite 4714), in Verbindung mit der Stellenausschreibung 2005 (ABl. Seite 1242) aufgestellten Auswahlkriterien zutreffend angewandt und ausgeschöpft.
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Ohne diese kann der Antragsteller nicht zum Notar bestellt werden (std. Rspr. des BGH, z.B. NJW 1993, 131).
  • BVerwG, 14.08.1998 - 2 B 34.98

    Verschulden als Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch des

    Auszug aus KG, 11.09.2007 - Not 7/07
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (zum Beamtenrecht vgl. z. B. BVerwG NVwZ 1999, 424 m.w.N.) besteht aber kein Anspruch auf Ausgleich der durch die rechtswidrig unterlassene Ernennung entstandenen Nachteile, weil sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands richtet.
  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits

  • VG München, 26.07.2021 - M 32 K 19.34547

    Nigeria: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung wegen Zwangsprostitution; Interner

    Ergänzend zu den in § 60a Abs. 2c Satz 3 AufenthG genannten Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung sind auch weiterhin die Kriterien heranzuziehen, die das Bundesverwaltungsgericht als Mindestanforderungen an ein qualifiziertes fachärztliches Attest herausgearbeitet hat (vgl. BVerwG, U.v. 11.9.2007 - 1 0 C 8/07 - BVerwGE 129, 251 ff.).
  • VG Leipzig, 21.06.2016 - 6 K 1500/14
    Soweit der Kläger eine ärztliche Stellungnahme des vorgelegt hat, wonach er an "PTSD" (englischsprachige Abkürzung für posttraumatische Belastungsstörung) leide, erfüllen die vierzeiligen Ausfuhrungen nicht einmal ansatzweise die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht an ärztliche Stellungnahmen stellt, um eine behandlungsbedürfte psychische Erkrankung darzulegen und gegebenenfalls die gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens zu rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 11.9.2007 - IOC 8/07 - , juris, Rn. 15; zuletzt VG Arnsberg, Beschl. v. 23.2.2016 - 5 L 242/16.A - , juris, Rn. 34), Asylsuchende mit einer bekannten psychischen Erkrankung werden in Malta im Übrigen im Mount Carmel mental health hospital behandelt (Aida, a.a.O., S. 46).
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